Abrechnung

Gesetzliche Krankenkasse

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Gesetzliche Krankenversicherung

Wir sind eine Privatpraxis und können Ihre Behandlung darum nicht über Ihre Gesundheitskarte und die gesetzliche Krankenkasse abrechnen. Wenn Sie dringend eine Psychotherapie benötigen und kein:e kassenzugelassene:r Psychotherapeut:in gefunden werden kann, gibt es trotzdem die Möglichkeit, dass Ihre gesetzliche Krankenkasse die Therapiekosten übernimmt. Dafür muss die Kostenerstattung Ihrer Therapie in unserer Praxis bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden. Für die Beantragung ist es erforderlich, dass Sie die im weiteren Verlauf aufgeführten Schritte durchführen und die Unterlagen bei uns einreichen. Bitte vereinbaren Sie erst dann einen Termin zum Erstgespräch in unserer Praxis, wenn die erforderlichen Unterlagen vollständig vorhanden sind. In diesem Fall ist das Erstgespräch kostenfrei.
Wenn Sie ein Erstgespräch mit unvollständigen oder ohne Unterlagen vereinbaren, stellen wir Ihnen das Erstgespräch mit 109,30 Euro (2,5facher Satz gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeuten)  privat in Rechnung.

Wir sind eine Privatpraxis und können Ihre Behandlung darum nicht über Ihre Gesundheitskarte und die gesetzliche Krankenkasse abrechnen. Bei den meisten gesetzlichen Krankenkassen lohnt es sich, die Therapie bei der Krankenkasse über die Kostenerstattung zu beantragen. Leider haben wir die Erfahrung gemacht, dass die AOK Nordost die Kostenerstattung in der Regel ablehnt. Um Ihren Behandlungsbeginn somit nicht unnötig zu verzögern, können wir Ihnen leider keinen Therapieplatz anbieten, wenn Sie die Therapie über die AOK Nordost abrechnen möchten. Um herauszufinden, wo ein Therapiebeginn möglich ist, empfehlen wir Ihnen die AOK Nordost zu kontaktieren. Sollten Sie die Kosten für die Therapie privat bezahlen wollen, können Sie gerne einen Termin in unserer Praxis vereinbaren. Für jede durchgeführte 50-minütige psychotherapeutische Sitzung berechnen wir Ihnen 109,30 Euro (2,5facher Satz gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeuten).

Kostenerstattungsverfahren

Für die Beantragung der Therapie in unserer Privatpraxis müssen Sie nachweisen, dass Sie sich bemüht haben, einen kassenzugelassenen Psychotherapeuten zu finden. Hierfür sind folgende Schritte von Ihnen durchzuführen:

  1. Nachweis der Suche nach Therapeut:in

Versuchen Sie zunächst selbst kassenzugelassene Therapeuten zu kontaktieren, um einen Therapieplatz zu finden. Auf der Homepage der kassenärztlichen Vereinigung Berlin können Sie kassenzugelassene Therapeuten in Ihrer Nähe finden.

Für die Beantragung der Kostenerstattung in unserer Praxis ist es notwendig, dass Sie von mindestens 9 kassenzugelassenen Therapeuten die Rückmeldung erhalten, dass diese keinen freien Therapieplatz innerhalb der nächsten drei Monate haben. Fragen Sie hierbei explizit nach einem freien Therapieplatz. Ein Termin zur Sprechstunde, ein Erstgespräch oder eine Beratung gilt nicht als freier Therapieplatz. Notieren Sie Kontaktdatum, Uhrzeit, Name, Adresse und Telefonnummer des jeweiligen Therapeuten auf einer Therapeutenliste. Vordruck >

Sollten Sie dabei einen Therapeuten finden, der Ihnen eine dauerhafte Behandlung anbieten kann, sollten Sie diese Möglichkeit wahrnehmen. Parallel zu Ihrer Suche nach einem kassenzugelassenen Therapeuten, können Sie bereits die folgenden Schritte durchführen:

2. Termin zur Psychologischen Sprechstunde

Kontaktieren Sie den Ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung und vereinbaren Sie einen Termin zur Psychotherapeutischen Sprechstunde bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten. MO-FR 09:00-15:00 Uhr Tel: 116117 oder online.
Nehmen Sie den vereinbarten Termin bei der Psychologischen Sprechstunde wahr.

Szenario 1 – Therapieplatz gefunden:

Wenn die Möglichkeit besteht, dass Sie in der Praxis, in der die Sprechstunde stattfindet, eine Therapie beginnen können, empfehlen wir Ihnen diese Möglichkeit wahrzunehmen.

Szenario 2 – kein Therapieplatz:

Falls der Psychotherapeut, der die Sprechstunde durchführt Sie nicht behandeln kann, lassen Sie sich das Formular „Individuelle Patienteninformation zur ambulanten Psychotherapeutischen Sprechstunde – PTV 11“ aushändigen. Um die Therapie in unserer Praxis zu beantragen, muss auf diesem Formular vermerkt sein, dass

  • Sie eine ambulante Verhaltenstherapie benötigen
  • die Therapie nicht in der Praxis des Therapeuten, der die Sprechstunde anbietet, durchgeführt werden kann und
  • dass ein Therapiebeginn „zeitnah erforderlich ist. In diesem Fall versieht der Therapeut das Formular mit einem Dringlichkeitscode.

3. Termine für probatorische Sitzungen

Kontaktieren Sie mit dem Dringlichkeitscode, den Sie in der psychotherapeutischen Sprechstunde erhalten haben, erneut den Ärztlichen Bereitschaftsdienst telefonisch unter 116117 oder online. Der Ärztliche Bereitschaftsdienst muss Ihnen innerhalb von vier Wochen einen Termin für eine erste Sitzung (sogenannte Probatorische Sitzung) bei einem zweiten kassenzugelassenen Psychotherapeuten oder (innerhalb einer weiteren Woche) einen Termin zur ambulanten psychotherapeutischen Behandlung in einem Krankenhaus vermitteln. Notieren Sie sich neben dem genannten Termin auch Datum und Uhrzeit des Anrufes bei dem Ärztlichen Bereitschaftsdienst.
(Sollte der Ärztliche Bereitschaftsdienst Ihnen keinen Termin nennen können, notieren Sie sich Datum und Uhrzeit des Anrufes. Sie können nun die Kostenerstattung der Therapie in unserer Praxis durch Ihre Krankenkasse beantragen > weiter mit Punkt 4)

Nehmen Sie den vereinbarten Termin zur ersten Probatorischen Sitzung bei dem Therapeuten oder im Krankenhaus wahr.

Szenario 1 – Therapieplatz gefunden:

Wird Ihnen bei dem Termin bei einem kassenzugelassenen Therapeuten oder im Krankenhaus ein Therapieplatz innerhalb einer angemessenen Wartezeit (3 Monate) angeboten, empfehlen wir Ihnen diese Möglichkeit wahrzunehmen. In diesem Fall ist die Kostenerstattung einer Therapie in unserer Praxis nicht möglich.

Szenario 2 – kein Therapieplatz:

Sollte der Psychotherapeut, an den Sie für die erste („probatorische“) Sitzung vermittelt wurden, Ihnen keinen Therapieplatz anbieten können, lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen. Sie müssen sich danach wieder bei dem Ärztlichen Bereitschaftsdienst melden, der Ihnen einen erneuten Termin für eine erste („probatorische“) Sitzung bei einem weiteren Psychotherapeuten vermittelt. Sollte der dritte Psychotherapeut Sie auch nicht behandeln können, ist es möglich die Kostenerstattung der Therapie in unserer Praxis durch Ihre Krankenkasse zu beantragen.

4. Erstgespräch bei 360° Psychotherapie

Vereinbaren Sie einen Termin zum Erstgespräch in unserer Praxis. Bringen Sie zum Erstgespräch folgende Unterlagen mit:

  • vollständige Therapeutenliste
  • PTV11-Formular aus der psychotherapeutischen Sprechstunde
  • von Ihnen aufgeschriebene Informationen über den Kontakt mit dem Ärztlichen Bereitschaftsdienst und/oder die Bescheinigung des/der Psychotherapeuten, der/die bei Ihnen die probatorischen Sitzungen durchgeführt hat/haben.