
Abrechnung
Bahn BKK
Jeder Mensch ist einzigartig.
Mit der Bahn BKK können wir die von Ihnen durchgeführten Therapiesitzungen direkt abrechnen.
Bahn BKK
Mit der Bahn Betriebskrankenkasse können wir die von Ihnen durchgeführten Therapiesitzungen direkt abrechnen.
Bevor ein Erstgespräch in unserer Praxis stattfinden kann, benötigen wir das sogenannte PTV11-Formular, auf dem eine ambulante Psychotherapie empfohlen wird von einer:m Psychotherapeut:in, die:der direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen darf. Das PTV11-Formular erhalten Sie in der Psychotherapeutischen Sprechstunde für die Sie telefonisch unter 116 117 oder online unter www.116117.de einen Termin vereinbaren können.
Bitte lassen Sie uns das PTV11-Formular vorab per E-Mail an info@360grad-psychotherapie.de oder postalisch an 360° Psychotherapie, Rhinstraße 86, 12681 Berlin zukommen.
Für die Abrechnung mit der Bahn BKK benötigen wir zusätzlich zu dem PTV11-Formular einen ausgefüllten und unterschriebenen Konsiliarbericht einer Ärztin oder eines Arztes Ihres Vertrauens. Den Konsiliarbericht können Sie entweder hier downloaden oder Sie bekommen ihn im Erstgespräch von uns ausgehändigt.
Die Bahn BKK übernimmt bei einer psychotherapeutischen Behandlung in unserer Praxis nicht die Kosten für die folgenden Diagnosen: F00-F09, F10-F19, F63, F64, F65, F66. Falls auf dem PTV11-Formular eine dieser Diagnosen angegeben ist, kann leider keine Behandlung in unserer Praxis stattfinden.