Ablauf &

Kosten

Jeder Mensch ist einzigartig.

Wählen Sie eine Abrechnungsart:


Sie zahlen die Therapiekosten selbst

Wenn Sie die Kosten Ihrer Therapie in unserer Praxis privat tragen möchten, müssen Sie lediglich einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren und können dann sofort mit den ersten Therapie­sitzungen beginnen.

Für jede durchgeführte 50-minütige psychotherapeutische Sitzung berechnen wir Ihnen 153 Euro (3,5facher Satz gemäß Gebührenordnung für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen). Zusätzlich zu den Sitzungskosten können noch weitere Kosten anfallen. Eine Übersicht über alle möglichen Kosten können Sie hier einsehen: Kostentabelle

Termin

Private Krankenkasse und Beihilfe

Als Versicherte:r einer Privaten Krankenkasse können Sie direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren. Wie bei allen ärztlichen und therapeutischen Leistungen, die Sie als Privatpatient:in in Anspruch nehmen, stellen wir Ihnen die von uns erbrachten Leistungen gemäß Gebührenordnung für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen (GOÄ/GOP) privat in Rechnung.

Für jede durchgeführte 50-minütige psychotherapeutische Sitzung berechnen wir Ihnen 153 Euro (3,5facher Satz gemäß GOÄ/GOP).

Ggf. übernimmt Ihre Private Krankenversicherung die Kosten nicht in voller Höhe. In der Regel werden die Kosten von 100,55 Euro (2,3 facher Satz gemäß GOÄ/GOP) übernommen. Übernimmt Ihre Private Krankenversicherung die Kosten nicht bzw. nicht in voller Höhe, verpflichten Sie sich, die Kosten bzw. Mehrkosten der Behandlung privat zu tragen.

Zusätzlich zu den Sitzungskosten können noch weitere Kosten anfallen, die Sie hier einsehen können: Kostentabelle

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Privaten Krankenversicherung, inwieweit die Kosten übernommen werden und ob für die Kosten­übernahme zusätzliche Dokumente eingereicht werden müssen.

Termin

Andere gesetzliche Krankenkassen

Wir sind eine Privatpraxis – es ist uns leider nicht möglich, die Behandlung über Ihre Gesundheitskarte und die gesetzliche Krankenkasse abzurechnen.

Kostenerstattung

In unserer Praxis ist es leider nicht möglich, die Behandlung über das Kostenerstattungsverfahren abzurechnen.

Bundeswehr, Bundespolizei & Landespolizei, Berufsfeuerwehr

In unserer Praxis ist es leider nicht möglich, die Behandlung über die Heilfürsorge der Bundeswehr oder Bundespolizei, der Landespolizei oder Berufsfeuerwehr der jeweiligen Bundesländer abzurechnen.

Aufgrund spezifischer Regelungen der einzelnen Bundesländer bildet Sachsen eine Ausnahme:

An unseren Standorten in Chemnitz, Dresden und Leipzig ist es uns möglich über die Heilfürsorge der Berufsfeuerwehr und Landespolizei Sachsen abzurechnen.

Details >

Psychische Belastungen nach einem Arbeitsunfall

Wenn Sie durch einen Arbeits- oder Wegeunfall psychisch belastet sind, kann die psycho­thera­peutische Behandlung in unserer Praxis über den zuständigen Unfallversicherungsträger erfolgen. Der zuständige Unfallversicherungsträger ist entweder eine Berufsgenossenschaft oder eine Unfallkasse. Den zuständigen Unfallversicherungs­träger können Sie bei Ihrem Arbeitgeber erfragen. Wenn Sie angestellte:r Arbeitnehmer:in sind, sind Sie automatisch über den Arbeitgeber gegen Arbeits- und Wegeunfälle versichert.

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Betriebskrankenkassen

Mit der Bahn BKK können wir die von Ihnen durchgeführten Therapie­sitzungen direkt abrechnen.

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