
Ablauf &Kosten
Jeder Mensch ist einzigartig.
Wählen Sie eine Abrechnungsart:
Sie zahlen die Therapiekosten selbst
Wenn Sie die Kosten Ihrer Therapie in unserer Praxis privat tragen möchten, müssen Sie lediglich einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren und können dann sofort mit den ersten Therapiesitzungen beginnen. Für jede durchgeführte 50-minütige psychotherapeutische Sitzung berechnen wir Ihnen 109,30 Euro (2,5facher Satz gemäß Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten). In dem Sitzungshonorar sind zusätzlich zu der psychotherapeutischen Einzelsitzung die für eine professionelle Durchführung der Psychotherapie notwendige Erhebung der biologischen, psychischen und sozialen Lebensgeschichte, alle für ihr Krankheitsbild notwendigen Testungen, die ggf. zusätzlich notwendige Anwesenheit von Bezugspersonen in den Therapiesitzungen, sowie ggf. notwendige Befundberichte oder Telefonate von Psychotherapeut:innen mit mitbehandelnden Ärzt:innen inkludiert.
Private Krankenkasse und Beihilfe
Wenn Sie privat versichert sind, können Sie direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren. Wie bei allen ärztlichen und therapeutischen Leistungen, die Sie als Privatpatient:in in Anspruch nehmen, stellen wir Ihnen die von uns erbrachten Leistungen gemäß Gebührenordnung für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen (GOÄ/GOP) privat in Rechnung. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Privaten Krankenversicherung, inwieweit die Kosten übernommen werden und ob für die Kostenübernahme zusätzliche Dokumente eingereicht werden müssen. In den meisten Fällen ist die Kostenübernahme durch die Private Krankenversicherung möglich.
Andere gesetzliche Krankenkassen
Wir sind eine Privatpraxis und können Ihre Behandlung darum nicht über Ihre Gesundheitskarte und die gesetzliche Krankenkasse abrechnen. Wenn Sie dringend eine Psychotherapie benötigen und kein:e kassenzugelassene:n Psychotherapeut:in gefunden werden kann, gibt es trotzdem die Möglichkeit, dass Ihre Krankenkasse die Therapiekosten übernimmt:
Kostenerstattung
Für die Beantragung der Therapie in unserer Privatpraxis müssen Sie nachweisen, dass Sie sich bemüht haben, eine:n kassenzugelassene:n Psychotherapeutin oder -therapeuten zu finden.
Bundeswehr & Bundespolizei
Sie sind über die Bundeswehr oder Bundespolizei, die Landespolizei oder Berufsfeuerwehr der jeweiligen Bundesländer krankenversichert.
Psychische Belastungen nach einem Arbeitsunfall
Wenn Sie durch einen Arbeits- oder Wegeunfall psychisch belastet sind, kann die psychotherapeutische Behandlung in unserer Praxis über den zuständigen Unfallversicherungsträger erfolgen. Der zuständige Unfallversicherungsträger ist entweder eine Berufsgenossenschaft oder eine Unfallkasse. Den zuständigen Unfallversicherungsträger können Sie bei Ihrem Arbeitgeber erfragen. Wenn Sie angestellte:r Arbeitnehmer:in sind, sind Sie automatisch über den Arbeitgeber gegen Arbeits- und Wegeunfälle versichert.
Betriebskrankenkassen
Mit der Bahn BKK können wir die von Ihnen durchgeführten Therapiesitzungen direkt abrechnen.