Fragen &Antworten
Jeder Mensch ist einzigartig.
Allgemeine Fragen
Unsere Therapeut:innen sind approbierte Psychotherapeut:innen für Verhaltenstherapie. Nach dem Studium der Psychologie (mind. 5 Jahre) haben alle Therapeut:innen zusätzlich eine mindestens 3-jährige Ausbildung in Psychotherapie absolviert.
Paartherapie ist möglich. Diese wird mit 200 € pro Sitzung abgerechnet.
Für jede durchgeführte 50-minütige psychotherapeutische Sitzung berechnen wir Ihnen Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Ärzte, Ärztinnen und Psychotherapeut:innen. Die Rechnung für die Sitzungen erhalten Sie monatlich per Post. Alle Gebühren finden Sie in dieser Übersicht.
Termine können nur mit den Patient:innen selbst vereinbart werden. Sie können sich jedoch gern telefonisch für eine andere Person über freie Termine informieren.
Im deutschen Gesundheitssystem wird zwischen gesetzlichen und privaten Krankenkassen unterschieden.
In einer Privatpraxis können nur Privatversicherte oder Selbstzahlende behandelt werden. Kassentherapeut:innen bzw. Vertragstherapeut:innen (Therapeut:innen mit Kassensitz) hingegen dürfen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Leider steht nur eine begrenzte Zahl von Kassensitzen pro Region zur Verfügung, sodass nicht alle approbierte Psychotherapeut:innen einen Kassensitz erwerben können, um mit den gesetzlichen Krankenkassen zusammenarbeiten zu können. Daher praktizieren die Therapeut:innen ohne Kassensitz in einer Privatpraxis.
Wir behandeln Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 17 Jahre im Rahmen unserer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Junge Patient:innen ab 18 Jahren werden von unseren Erwachsenentherapeut:innen betreut. Natürlich kann die Therapie, wurde sie bei einer:m Kinder- und Jugendlichentherapeut:in begonnen, auch bei dieser:m beendet werden.
Fragen zum Ablauf
Eine Sitzung dauert 50 Minuten.
In der Regel findet eine Sitzung pro Woche statt.
Nein, das Erstgespräch ist kostenpflichtig.
Die Dauer einer Behandlung ist je nach Störungsbild und auch individuell von Mensch zu Mensch unterschiedlich.
Ohne Konsiliarbericht darf keine Psychotherapie stattfinden. Der Konsiliarbericht wird von Haus- oder Fachärzt:innen ausgefüllt und dient der Abklärung, inwiefern aus medizinischer Sicht etwas gegen eine Psychotherapie spricht oder körperliche Faktoren Einfluss auf die Psychotherapie haben könnten.
Beispielsweise könnte bei depressiver Verstimmung auch eine bisher unerkannte Schilddrüsenunterfunktion die Ursache sein. In dem Falle würde eine Psychotherapie keinen Erfolg versprechen.
Die Sitzung kann nicht vor Ort bezahlt werden. Die Rechnung für die Sitzungen erhalten Sie monatlich per Post und zwar zum Ende des Folgemonats.
Für eine fristgerechte Stornierung bitten wir Sie den Termin mindestens 48h vorher abzusagen, damit wir diesen noch an anderen Patient:innen vergeben können. Ansonsten muss Ihnen leider ein Ausfallhonorar privat in Rechnung gestellt werden.
Alle Erstgespräche finden persönlich vor Ort in unseren Praxisräumen statt. Videositzungen sind im Laufe der Therapie möglich, sofern Ihre Versicherung dies genehmigt.
Da wir keine Warteliste haben, können Sie sich gern regelmäßig bei uns melden, um sich nach freien Therapieplätzen zu erkundigen. Wir sind telefonisch Mo-Fr von 08-18 Uhr erreichbar.
Fragen zur Behandlung
Ja, Details dazu finden Sie unter: Diagnostik ADHS bei Erwachsenen
Wir bieten neben der Verhaltenstherapie auch Coaching an. Eine Coaching-Sitzung wird mit 200€ in Rechnung gestellt. Die Kosten eines beruflichen Coachings sind steuerlich absetzbar.
Traumatherapie gehört zum Behandlungsspektrum der Verhaltenstherapie.
Ja, EMDR ist eine Technik zur Behandlung von Traumata, welche in das Behandlungsspektrum der Verhaltenstherapie fällt.