AbrechnungHeilfürsorgeSachsen

Landespolizei & Berufsfeuerwehr in Chemnitz, Dresden und Leipzig

Jeder Mensch ist einzigartig.

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Mit der Berufsfeuerwehr und Landespolizei Sachsen können wir die von Ihnen durchgeführten Therapiesitzungen direkt abrechnen.

Bitte beachten Sie:

In unserer Praxis ist es leider nicht möglich, die Behandlung über die Heilfürsorge der Bundeswehr oder Bundespolizei, der Landespolizei oder Berufsfeuerwehr der jeweiligen anderen Bundesländer abzurechnen.

Landespolizei Sachsen

Mit der Heilfürsorge der Landespolizei Sachsen können wir die von Ihnen durchgeführten Therapiesitzungen direkt abrechnen. Wenn Sie über die Heilfürsorge der Polizei Sachsen versichert sind, können Sie direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren und Sie können sofort mit den ersten Therapiesitzungen beginnen. Für die Abrechnung der ersten vier Sitzungen benötigen wir von Ihnen keine Unterlagen. Für die darauf folgende Beantragung der Therapie benötigen wir einen Konsiliarbericht, der von der Ärztin oder dem Arzt Ihres Vertrauens ausgefüllt und unterschrieben wird. Sie können den Vordruck hier downloaden oder sich im Erstgespräch von uns aushändigen lassen.

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Berufsfeuerwehr Sachsen

Mit der Heilfürsorge der Berufsfeuerwehr Sachsen können wir die von Ihnen durchgeführten Therapiesitzungen direkt abrechnen. Wenn Sie über die Heilfürsorge der Berufsfeuerwehr versichert sind, können Sie direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren und Sie können sofort mit den ersten Therapiesitzungen beginnen. Für die Abrechnung der ersten vier Sitzungen benötigen wir von Ihnen keine Unterlagen. Für die darauf folgende Beantragung der Therapie benötigen wir einen Konsiliarbericht, der von der Ärztin oder dem Arzt Ihres Vertrauens ausgefüllt und unterschrieben wird. Sie können den Vordruck hier downloaden oder sich im Erstgespräch von uns aushändigen lassen.

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