Abrechnung

Jeder Mensch ist einzigartig.

Psychotherapie über die Private Krankenkasse oder Beihilfe abrechnen

Als Versicherte:r einer Privaten Krankenkasse können Sie direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren. Wie bei allen ärztlichen und therapeutischen Leistungen, die Sie als Privatpatient:in in Anspruch nehmen, stellen wir Ihnen die von uns erbrachten Leistungen gemäß Gebührenordnung für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen (GOÄ/GOP) privat in Rechnung.

Für jede durchgeführte 50-minütige psychotherapeutische Sitzung berechnen wir Ihnen 153 Euro (3,5facher Satz gemäß GOÄ/GOP).

Ggf. übernimmt Ihre Private Krankenversicherung die Kosten nicht in voller Höhe. In der Regel werden die Kosten von 100,55 Euro (2,3 facher Satz gemäß GOÄ/GOP) übernommen. Übernimmt Ihre Private Krankenversicherung die Kosten nicht bzw. nicht in voller Höhe, verpflichten Sie sich, die Kosten bzw. Mehrkosten der Behandlung privat zu tragen.

Zusätzlich zu den Sitzungskosten können noch weitere Kosten anfallen, die Sie hier einsehen können: Kostentabelle

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Privaten Krankenversicherung, inwieweit die Kosten übernommen werden und ob für die Kosten­übernahme zusätzliche Dokumente eingereicht werden müssen.

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