Abrechnung

Unfallversicherung

Jeder Mensch ist einzigartig.

Unfallversicherung

Wenn Sie durch einen Arbeits- oder Wegeunfall psychisch belastet sind, kann die psychotherapeutische Behandlung in unserer Praxis über den zuständigen Unfallversicherungsträger erfolgen. Der zuständige Unfallversicherungsträger ist entweder eine Berufsgenossenschaft oder eine Unfallkasse. Den zuständigen Unfallversicherungsträger können Sie bei Ihrem Arbeitgeber erfragen. Wenn Sie angestellte:r Arbeitnehmer:in sind, sind Sie automatisch über den Arbeitgeber gegen Arbeits- und Wegeunfälle versichert.

Damit die Kosten für das Erstgespräch vom Unfallversicherungsträger übernommen werden, benötigen wir vor dem Erstgespräch einen Behandlungsauftrag, der als Kostenübernahmeerklärung durch den Unfallversicherungsträger oder als formlose Überweisung durch eine:n Durchgangsärzt:in erfolgen kann. Durchgangsärzt:innen sind besonders ausgebildete Orthopäd:innen und Unfallchirurg:innen, die darüber entscheiden, welche weiteren Ärzt:innen oder Therapeut:innen nach einem Arbeitsunfall zur Behandlung hinzugezogen werden sollen. Hier finden Sie eine Liste aller Durchgangsärzt:innen.

Bitte bringen Sie zum Erstgespräch entweder die formlose Überweisung des:r Durchgangsärzt:in mit oder rufen Sie bei Ihrem Unfallversicherungsträger an und lassen Sie eine Kostenübernahmeerklärung direkt an unsere Praxis senden –  per Post: 360° Psychotherapie, Rennbahnstraße 27, 13086 Berlin oder via Email: info@360grad-psychotherapie.de).

Wir leiten ohne Ihr Einverständnis keinerlei Informationen über Ihre Behandlung oder Ihre Diagnose an Ihren Arbeitgeber weiter.

Bitte beachten Sie, dass wir Behandlungen, die über den Unfallversicherungsträger abgerechnet werden, derzeit ausschließlich in unserer Praxis in Berlin-Weißensee durchführen können.

Für weitere Fragen rufen Sie uns gerne an!

Psychische Belastung nach einem Arbeitsunfall

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