Approbationsprüfung Psychotherapie nach PsychThG 1999
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Falldokumentationen

Was wird alles vorab für die Approbationsprüfung Psychotherapie nach PsychThg 1999 benötigt?

Du benötigst die Falldokumentationen, um von deinem Ausbildungsinstitut zur Prüfungsanmeldung zugelassen zu werden. Diese müssen ca. 3-4 Monate vor der Prüfung bei deinem Ausbildungsinstitut vorgelegt werden.

Die Falldokumentationen sind für alle deine Ausbildungstherapien notwendig und setzen sich aus Protokollen, Anträgen, Dokumenten und der Therapiebeschreibung zusammen. Sechs Falldokumentationen müssen ausführlich dargelegt werden, die restlichen kannst du kürzer halten. Im besten Fall hast du mit den Falldokumentationen begonnen, als du mit den Ausbildungsbehandlungen gestartet bist. So sparst du Zeit, die du am Ende der Ausbildung zur Prüfungsvorbereitung nutzen kannst.

Die Institute haben häufig einen eigenen Leitfaden für die Falldokumentationen, in dem genau beschrieben ist, welche Bestandteile die Falldokumentationen beinhalten sollen. Die Therapiebeschreibung ist ein sehr wichtiger Bestandteil, da zwei dieser Therapiebeschreibungen als Prüfungsfälle genutzt werden. Hierfür erfragst du am besten bei approbierten Kolleg:innen, die kurz vor dir die Approbationsprüfung abgelegt haben, nach Beispielen. Das hilft dir, ein Gefühl für das Erstellen der Therapiebeschreibungen zu bekommen.

Empfehlenswert ist es, die Falldokumentationen Fall für Fall nacheinander von Anfang bis Ende abzuschließen und dann zu dem nächsten Fall überzugehen.  Die Falldokumentationen sollten so effizient wie möglich angefertigt werden, d.h. nur bei zwei Fällen müssen die Therapiebeschreibungen sehr ausführlich sein, da diese deine Prüfungsfälle werden.

Anmeldung

zur Prüfung

Beantragung der staatlichen Prüfung am Ende der Ausbildung zum:zur Psychologischen Psychotherapeut:in

Am Ende der Ausbildung zum:zur Psychologischen Psychotherapeut:in steht die staatliche Prüfung, mit dieser schließt du deine Ausbildung ab. Die Prüfung nimmt die jeweilige Landesbehörde ab. Es gibt pro Jahr zwei Zeitpunkte, zu denen du zur Prüfung antreten kannst, im Frühjahr und im Herbst. In den meisten Bundesländern ist am 10. Januar der Anmeldeschluss für die Prüfung im Frühjahr und der 10. Juni für die Prüfung im Herbst.

Um zur staatlichen Prüfung zugelassen zu werden, muss ein Antrag bei der zuständigen Behörde des Landes, in der die Ausbildung erfolgt, gestellt werden. Die Prüfung erfolgt bei der von der Behörde gestellten Prüfungskommission. Die Dokumente, die du zur Zulassung zur Approbationsprüfung benötigst, variieren von Bundesland zu Bundesland.

Benötigte

Dokumente

In den meisten Bundesländern werden folgende Nachweise verlangt:

  • Geburtsurkunde/ Heiratsurkunde
  • Nachweise über die bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie (die das Fach Klinische Psychologie einschließt) oder eine Bescheinigung über eine gleichwertige Ausbildung für die Psychologische Psychotherapie bzw. im Studiengang Pädagogik oder Sonderpädagogik für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.
  • Bescheinigung über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen (inkl. PT1 und PT2)
  • Zwei Falldarstellungen, die von der Ausbildungsstätte als Prüfungsfall angenommen wurden.

Informiere dich unbedingt bei der zuständigen Behörde des Bundeslandes, in welchem du die Ausbildung absolvierst, welche Unterlagen genau benötigt werden.

Wenn alle Unterlagen zur Prüfungsanmeldung eingereicht wurden, erhältst du postalisch deine Einladung zur Prüfung. Dieser Prozess kann meist einige Wochen dauern. Hierbei solltest du beachten, dass es sehr wichtig ist, die Einladung sicher aufzubewahren. Vor der schriftlichen Prüfung musst du die Einladung nämlich vorzeigen.

Schriftliche

Prüfung

Die staatliche Prüfung ist in zwei Teile untergliedert, der schriftlichen und der mündlichen Prüfung.

Wichtige Infos über den schriftlichen Teil der Approbationsprüfung

Die schriftliche Prüfung wird vom Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) entwickelt. Die Prüfung ist einheitlich für alle Bundesländer und verfahrensübergreifend, d.h. alle Richtlinienverfahren schreiben die gleiche Approbationsprüfung deutschlandweit am selben Tag. Im ersten Teil der schriftlichen Approbationsprüfung müssen einige der Fragen mit Stichworten beantwortet werden. Der weitere Teil der Prüfung ist mittels Multiple Choice zu beantworten. Vor der schriftlichen Prüfung bieten die Institute in den meisten Fällen Repetitorien, Seminare zur Prüfungsvorbereitung, an. In dieser intensiven Vorbereitungsphase wird der gesamte Theorieinhalt der Ausbildung sehr komprimiert durchgearbeitet. Innerhalb dessen werden häufig auch Altfragen bearbeitet.

Prüfungsinhalte

Themenbereiche, die in der Prüfung vorkommen sind: Rahmenbedingungen, pharmakologische Grundlagen, Leitlinien, Diagnostik nach ICD-10, medizinische Grundlagen, Statistik sowie psychotherapeutischen Grundlagen und Methoden. Der IMPP Gegenstandskatalog informiert über die Prüfungsgegenstände der Approbationsordnung. Er dient zur besseren Orientierung für die Prüfungsvorbereitung.

Prüfungsvorbereitung

Insgesamt hast du 120 Minuten Zeit, die 80 Fragen zu beantworten.  Zur Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung eignet sich vor allem das Lernen der prüfungsrelevanten Inhalte und das Ausfüllen von Altfragen. Zusätzlich zu dem Repetitorium deines Instituts empfiehlt es sich, das Buch „Repetitorium“ von Kandale und Rugenstein zuzulegen. Dort sind alle prüfungsrelevanten Inhalte zusammengefasst und es bereitet dich inhaltlich auf die Prüfung sehr gut vor. Leichtere Kapitel des Repetitoriums, weil sie während des Studiums und der Ausbildung schon intensiver behandelt werden, sind psychologischen Grundlagen, ICD-10 und das Kapitel des jeweiligen Richtlinienverfahrens, in dem du die Ausbildung machst. Die aufwändigeren Kapitel, für die du mehr Zeit für die Prüfungsvorbereitung einplanen solltest, sind Recht (Unterkapitel der Rahmenbedingungen), medizinische sowie pharmakologische Grundlagen und das Richtlinienverfahren, in dem du nicht deine Ausbildung absolvierst.

Die Anteile der systemischen Therapie und der Gesprächstherapie nehmen in der schriftlichen Approbationsprüfung immer mehr zu. Da diese im Repetitorium von Kandale und Rugenstein etwas zu kurz kommen, empfiehlt es sich, die Themen gesondert zu lernen. Die Autoren des Repetitoriums haben daher ein Sonderkapitel für die systemische Therapie angefertigt.

Die einzelnen Kapitel solltest du intensiv durcharbeiten und mit deinen Kolleg:innen besprechen. Manchen Personen hilft es, sich Zusammenfassungen oder Lernkärtchen zu schreiben. Dies hängt jedoch ganz von der verfügbaren Zeit ab.

Zusätzlich zum Repetitorium solltest du dich mit Hilfe des ICD-10 Taschenführers auf die schriftliche Prüfung vorbereiten. Am besten schaust du dir dafür die Altfragen der vorherigen Prüfungen an, um ein Gefühl dafür zu entwickeln, welche Fragen hinsichtlich der Diagnosen gestellt werden und wie dein aktueller Stand der Prüfungsvorbereitung ist. Fragekategorien sind häufig welches Störungsbild man in welchem Kapitel findet, Zeitkriterien und Unterscheidungskriterien zu ähnlichen Störungsbildern.


Mündliche

Prüfung

Wichtige Infos über den mündlichen Teil der Approbationsprüfung

Die mündliche Prüfung besteht aus einer Einzelprüfung und einer Gruppenprüfung (bis zu vier Personen, ca. 120 Minuten). Jede Prüfung zählt 1/3, sodass die mündlichen Prüfungen (Einzel und Gruppe) zusammen mit 2/3 in deine Note einfließen.

Die Prüfungskommission der mündlichen Prüfung besteht aus 4 Mitgliedern (1 Kommissionsvorsitz, 2 Beisitzer:innen, 1 Ärztliche:r Prüfer:in):

  • Der Kommissionsvorsitz ist ein:e Psychologische:r Psychotherapeut:in, der:die für das Verfahren qualifiziert ist sowie als Supervisor:in anerkannt ist.
  • Die Beisitzer:innen sind ebenfalls Psychologische Psychotherapeut:innen bzw. Kinder- und Jugendpsychotherapeut:innen.
  • Ein:e ärztliche:r Prüfer:in mit Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder Psychotherapeutische Medizin

Die genauen Abläufe der mündlichen Prüfungen variieren je nach Institut. Bei manchen Ausbildungsinstituten kannst du auswählen, mit welchen Personen du gemeinsam in der Gruppenprüfung geprüft werden möchtest. Ein Prüfungsfall wird in der Einzelprüfung und ein Fall in der Gruppenprüfung vorgestellt. Die Prüfungsfälle sollten sehr gut vorbereitet sein. Hilfreich ist es, wenn du dir selbst Fragen überlegst, die dir die Prüfer:innen stellen könnten und dir diese anschließend beantwortest. Sinnvoll kann es auch sein, zu schauen, ob es in deinen Prüfungsfällen Abweichungen zu den S3 Leitlinien gibt und diese in deiner Darlegung zu erläutern. Es empfiehlt sich zusätzlich die Spezialgebiete der Prüfer:innen vorher herauszufinden und ihre Veröffentlichungen zu lesen. Anschließend kannst du dir überlegen, wie eine Frage aus dem Spezialgebiet der Prüfer:innen zu deinen Prüfungsfällen aussehen könnte.

Gruppenprüfung

In einer Gruppenprüfung folgt nach der einzelnen Fallvorstellung der Prüflinge ein allgemeiner Teil. Dafür solltest du dir nochmal das Repetitorium bzw. die Zusammenfassung für die Prüfungsvorbereitungen der schriftlichen Prüfungen anschauen. Zusätzlich kannst du mit deinen Mitprüflingen die Prüfungsfälle zusammen besprechen. Auch ein Austausch mit approbierten Kolleg:innen, die bereits die Prüfung an deinem Ausbildungsinstitut bestanden haben, kann hilfreich sein, um Fragen z.B. zum Ablauf der Prüfung zu besprechen. Abschließend solltest du deine Vorstellung der Prüfungsfälle üben, damit du sicher vor den Prüfer:innen auftreten kannst.

Prüfungsfälle

Hier findest du nähere Informationen zu den Prüfungsfällen

Insgesamt benötigst du zwei Prüfungsfälle, einen für die Einzelprüfung und einen für die Gruppenprüfung. Zwei deiner Falldokumentationen werden zu deinen Prüfungsfällen. Hierfür benötigst du die Therapiebeschreibung sowie den Antrag an den Gutachter (Leitfaden PTV3). Hilfreich für die Prüfungsfälle können auch alte Prüfungsfalldokumentationen von Kolleg:innen sein, die bereits zuvor an deinem Institut approbiert haben. Die Therapieverläufe müssen nicht perfekt gewesen sein. Viel wichtiger ist ein gutes Krankheitsverständnis für die Patient:innen und du solltest dich gerne mit den Patient:innen auseinandergesetzt haben. Zusätzlich sollte, vor allem in der Verhaltenstherapie eine gründliche Diagnostik sowie eine Abklärung der Persönlichkeitseigenschaften erfolgt sein. Empfehlenswert ist es auch, Differentialdiagnosen zu nennen und zu argumentieren, warum Diagnosen nicht zugetroffen haben. Zusätzlich sollte der psychopathologische Befund stimmig mit der Diagnose und der Diagnostik sein. Bei einer verhaltenstherapeutischen Behandlung ist es hilfreich, wenn die Behandlung sich an einem Therapiemanual orientiert, sodass die angewendeten Methoden gut erklärbar für die Prüfer:innen sind.

 

Wir wünschen dir viel Erfolg für deine Approbationsprüfung!