Beantragung der Approbation als Psychologische:r Psychotherapeut:in
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Überblick

Du hast die staatliche Prüfung bestanden? Herzlichen Glückwunsch!

Um nun mit der Tätigkeit als psychologische:r Psychotherapeut:in zu beginnen, benötigst du die Approbation. Leider erhältst du diese nicht automatisch mit dem Bestehen der Prüfung, sondern es muss zuerst ein gesonderter Antrag gestellt werden. Auf dieser Seite geben wir dir einen kurzen Überblick mit allen wichtigen Schritten, die du benötigst, um deine Approbation zu beantragen.

Du musst dich an die Behörde deines zuständigen Landes wenden, in dem die staatliche Prüfung abgeschlossen wurde. Häufig kannst du den Antrag auf Erteilung der Approbation auf der jeweiligen Website der Länder online stellen. Hier stellen sie auch die benötigten Formulare zur Verfügung.


Notwendige

Unterlagen

Du möchtest nun deine Approbation als psychologische:r Psychotherapeut:in beantragen? 

Welche zusätzlichen Unterlagen noch benötigt werden, variiert je nach Bundesland. Häufig sind diese Unterlagen vorzulegen:

  • Antrag auf Approbation
  • Tabellarischer und unterschriebener Lebenslauf
  • Zeugnis über die staatliche Prüfung
  • Geburtsurkunde, bei Verheirateten auch die Eheurkunde
  • (Namensänderungsurkunde, wenn sich der Name seit Ausstellung des Zeugnisses über die staatliche Prüfung geändert hat)
  • Identitätsnachweis
  • Behördliches Führungszeugnis, nicht älter als ein Monat
  • Erklärung im Antrag darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
  • Ärztliche Bescheinigung (Vordruck), die nicht älter als einen Monat sein darf, wonach die antragstellende Person nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist

Informiere dich unbedingt, welche Unterlagen die für dich relevante Behörde des jeweiligen Landes verlangt.

Bis spätestens vier Monate nach Antragsstellung muss die Behörde des jeweiligen Landes über deinen Antrag entschieden haben. Sobald du die Approbation erhalten hast, darfst du die geschützte Berufsbezeichnung „Psychologische:r Psychotherapeut:in“ oder „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in“ tragen sowie Psychotherapie nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) ausüben.


Nach der Approbation

Nach der Beantragung der Approbation gibt es noch ein paar weitere Schritte, die Du beachten musst:

Mitgliedschaft Landespsychotherapeutenkammer

Nach Erhalt der Approbation musst du Pflichtmitglied der Landespsychotherapeutenkammer werden, in deren Bundesland du arbeitest. Diese Mitgliedschaft musst du zeitnah beantragen. Je nach deinem Einkommen wird der Mitgliedschaftsbeitrag festgelegt. Bei Tätigkeiten in zwei verschiedenen Bundesländern, ist es vorgesehen, dass du eine Doppelmitgliedschaft bei beiden Kammern beantragen kannst und jeweils die Hälfte des Betrags zahlst.

Fachkundenachweis

Den Fachkundenachweis für die Richtlinienpsychotherapie, in welcher du die Ausbildung absolviert hast, erhältst du nach der Abschlussprüfung von deinem Ausbildungsinstitut. Du hast auch nach der Approbation die Möglichkeit, einen weiteren Fachkundenachweis in einem anderen Richtlinienverfahren zu erwerben.

Arztregister

Zusätzlich ist es wichtig, dass du den Eintrag in das Arztregister bei der Kassenärztlichen Vereinigung beantragst. Dein Eintrag benötigst du, um dich auf einen eigenen Kassensitz bewerben zu können oder eine Anstellung zur vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 SGB V) zu beginnen.

Fortbildungsverpflichtung

Zusätzlich bist du durch die Approbation zu regelmäßigen Fortbildungen verspflichtet. Innerhalb von fünf Jahren musst du 250 Fortbildungspunkte nachweisen können (50 Fortbildungspunkte pro Jahr). Die Fortbildungspunkte kannst du durch Symposien, Vorträge, Supervisionen und einen Teil auch durch eigenständiges Literaturstudium erwerben.