Neue Weiterbildungsverordnung PtW
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Gesetzesreform

Was ändert sich durch die neue Weiterbildungsverordnung?

Durch die Gesetzesreform ändert sich der Zugangsweg, um Psychotherapeut:in zu werden. Das vorherige Gesetz sah vor, dass auch z.B. Pädagog:innen die Ausbildung zum:zur Kinder- und Jugendpsychotherapeut:in absolvieren konnten. Mit der Gesetzesreform ist es jetzt ausschließlich mit dem Direktstudium der Psychotherapie möglich, die Approbation zu erlangen.


Studien

voraussetzungen

Wie verändert sich der Zugangsweg zur Psychotherapieausbildung?

Die Universitäten der Länder haben die Möglichkeit, ein integratives Psychologie- und Psychotherapie Studium im Bachelor anzubieten oder die beiden Fächer zu trennen. Die geplanten Inhalte des Bachelorstudiengangs in Psychotherapie ähneln den Inhalten des Bachelorstudiengangs in Psychologie. Das Curriculum inkludiert Inhalte der Diagnostik, Statistik, Entwicklungs-, Persönlichkeits-, Bio- und Sozialpsychologie. Nach polyvalentem Bachelor folgt der zweijähriger Masterstudiengang „Psychotherapie“, in diesem wird der Fokus auf die Bereiche der Krankheitslehre und Behandlung gesetzt. Teil des Direktstudiums sind auch berufsrelevante Praktika, Inhalte zur ambulanten und klinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen.

Am Ende des Masterstudiums erhältst du nach staatlicher Prüfung deine Approbation. Diese dient zur Berechtigung zur Behandlung von Patient:innen im Rahmen der anschließenden Weiterbildung.

Fachkunde

Weiterbildung zum:zur Fachpsychotherapeut:in

Darüber hinaus ist es notwendig, dass du eine Weiterbildung zum:zur Fachpsychotherapeut:in (PtW) absolvierst. Die Fachkunde und der damit verbundene Eintrag ins Arztregister sind notwendig, um mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können. Die Weiterbildung soll ca. fünf Jahre dauern und ist angelehnt an das Assistenzärzt:innensystem. Für die genaue inhaltliche Ausgestaltung sind die Psychotherapeutenkammern der Länder zuständig.

Grundsätzlich musst du dich für ein Gebiet und einen Bereich bzw. ein Verfahren entscheiden. Mögliche Gebiete sind: Erwachsene, Kinder und Jugendliche sowie Neuropsychologische Psychotherapie. Mögliche Verfahren sind die derzeitigen Richtlinienverfahren: Verhaltenstherapie, Systemische Therapie, Analytische oder tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie.

Hier findest du einen Auszug aus der Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut:innen der Psychotherapeutenkammer Berlin.

Überblick

Weiterbildung

Wie ist die Weiterbildung zum:zur Fachpsychotherapeut:in aufgebaut?

Um Fachpsychotherapeut:in für Erwachsene zu werden, musst du die Vollzeitweiterbildung in mindestens 60 Monaten absolvieren.

  • 24 Monate in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung für Erwachsene
  • 24 Monate in Einrichtungen der Psychiatrie, Psychosomatik, Suchtrehabilitation oder weiteren Einrichtungen der (teil-)stationären psychotherapeutischen Versorgung
  • Bis zu 12 Monate in weiteren institutionellen Bereichen
  • Bis zu 12 Monate in einem anderen Gebiet
  • Mindestens 500 Einheiten Theorie, davon mindestens 350 Einheiten zum vertieften Psychotherapieverfahren, davon mindestens 48 Einheiten zur Gruppenpsychotherapie


Weiter

bildungsstätten

Welche Arten von ambulanten Weiterbildungsstätten gibt es?

„Ambulante Weiterbildungsstätten können insbesondere sein: Ambulanzen, Praxen und Hochschulambulanzen. Abhängig von der Breite des möglichen Kompetenzerwerbs können Zulassungen für weniger als 24 Monate erteilt werden. Stationäre Weiterbildung: psychiatrische oder psychosomatische Kliniken bzw. Klinikabteilungen einschließlich der Gerontopsychiatrie, Rehabilitationskliniken, Krankenhäuser des Maßregelvollzugs, teilstationäre Einrichtungen wie Tageskliniken, Psychiatrische und Psychosomatische Institutsambulanzen. Abhängig von der Breite des möglichen Kompetenzerwerbs können Zulassungen für weniger als 24 Monate erteilt werden. Abhängig vom möglichen Kompetenzerwerb bis zu 6 Monate in Psychiatrischen oder Psychosomatischen Institutsambulanzen. Weitere institutionelle Bereiche: u. a. Einrichtungen der somatischen Rehabilitation, der Organmedizin, der Geriatrie, der Suchthilfe, der Behindertenhilfe, der Sozialpsychiatrie, des Justizvollzugs, der Gemeindepsychiatrie, der Jugendhilfe und des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie psychosoziale Fachberatungsstellen und -dienste. Abhängig von der Breite des möglichen Kompetenzerwerbs können Einrichtungen darüber hinaus auch der ambulanten oder stationären Weiterbildung zugeordnet oder Zulassungen für weniger als 12 Monate erteilt werden.“ (Seite 25, Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut:innen der Psychotherapeutenkammer Berlin)

Theorieseminare, Supervisionen und Selbsterfahrungen finden parallel zu den praktischen Tätigkeiten im Rahmen der Weiterbildung statt.

Wenn du das Bundesland ausgewählt hast und dich für ein Verfahren sowie Gebiet entschieden hast, kannst du in der entsprechenden Weiterbildungsverordnung der jeweiligen Psychotherapeutenkammer die genauen Abläufe einsehen.

Hintergrund

Was ist das Ziel der Reform?

Ziel der Einführung des Direktstudiums mit anschließender Weiterbildung ist die Verbesserung der Bedingungen im Vergleich zur vorherigen Ausbildung zum:zur Psychotherapeut:in. Die Psychotherapeut:innen in Weiterbildung sollen einen klaren sozialrechtlichen Status bekommen und eine Vergütung in Anlehnung an TVöD 14 erhalten, sodass sie nicht durch die Finanzierung der Weiterbildungselemente belastet werden.