Kostenerstattungsverfahrengesetzlicher Krankenkassen

Kostenerstattung

Falls Sie bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse als der Bahn BKK versichert sind, müssen Sie folgende Schritte durchführen:

Termin zur Psychologischen Sprechstunde

Kontaktieren Sie den Ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung und vereinbaren Sie einen Termin zur Psychotherapeutischen Sprechstunde bei kassenzugelassenen Psychotherapeut:innen. Sie erreichen den Ärztlichen Bereitschaftsdienst rund um die Uhr und an jedem Tag unter der Telefonnummer 116117. Alternativ können Sie die Ärztlichen Bereitschaftsdienste auch online über eine Anfrage zur Terminvermittlung kontaktieren.

Bei der Online-Terminbuchung des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes wählen Sie zunächst aus, dass Sie keinen Vermittlungscode haben und danach bei Fachrichtung „Psychoth. Sprechstunde Erwachsene“.

-> Psychologische Sprechstunde besuchen.
Nehmen Sie den vereinbarten Termin bei der Psychologischen Sprechstunde wahr.

Szenario 1 – Therapieplatz gefunden: Wenn die Möglichkeit besteht, dass Sie in der Praxis, in der die Sprechstunde stattfindet, eine Therapie beginnen können, empfehlen wir Ihnen diese Möglichkeit wahrzunehmen. In diesem Fall ist die Kostenerstattung einer Therapie in unserer Praxis nicht möglich.

Szenario 2 – kein Therapieplatz: Falls die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut, der die Sprechstunde durchführt, Sie nicht behandeln kann, lassen Sie sich das Formular „Individuelle Patienteninformation zur ambulanten Psychotherapeutischen Sprechstunde – PTV 11“ aushändigen. Um die Therapie in unserer Praxis zu beantragen, muss auf diesem Formular vermerkt sein, dass
• Sie eine ambulante Verhaltenstherapie benötigen,
• die Therapie nicht in der Praxis der Therapeutin oder des Therapeuten, der die Sprechstunde anbietet, durchgeführt werden kann und
• dass ein Therapiebeginn „zeitnah erforderlich“ ist. In diesem Fall versieht die Therapeutin oder der Therapeut das Formular mit einem Dringlichkeitscode.

Kontaktieren Sie mit dem Dringlichkeitscode, den Sie in der Psychotherapeutischen Sprechstunde erhalten haben, erneut den Ärztlichen Bereitschaftsdienst telefonisch unter 116117 oder online über eine Anfrage zur Terminvermittlung. Geben Sie bei der Online-Terminbuchung an, dass Sie einen Vermittlungscode haben und geben Sie dort den Code ein, der auf dem Formular, welches Sie in der Psychotherapeutischen Sprechstunde erhalten haben, steht. Wählen Sie danach die Fachrichtung „Psychologischer Psychotherapeut“ aus. Sollte der Ärztliche Bereitschaftsdienst Ihnen keinen Termin nennen können bzw. kein Termin online verfügbar sein, notieren Sie sich Datum und Uhrzeit des Anrufes oder des Aufrufs der Website der Online-Terminvereinbarung. Sie können hierfür gerne unseren Vordruck verwenden. Wenn Sie einen Termin für probatorische Sitzungen vereinbaren können, ist das weitere Vorgehen wie folgt:

-> Termin zu Probatorik besuchen

Nehmen Sie den vereinbarten Termin zur ersten Probatorischen Sitzung wahr.

Szenario 1 – Therapieplatz gefunden: Wird Ihnen bei dem Termin ein Therapieplatz innerhalb einer angemessenen Wartezeit (3 Monate) angeboten, empfehlen wir Ihnen diese Möglichkeit wahrzunehmen. In diesem Fall ist die Kostenerstattung einer Therapie in unserer Praxis nicht möglich.

Szenario 2 – kein Therapieplatz: Sollte die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut, an den Sie für die erste („probatorische“) Sitzung vermittelt wurden, Ihnen keinen Therapieplatz anbieten können, können Sie dies schriftlich auf unserem Vordruck vermerken.

Nachweis der Suche nach Therapeut:innen mit Therapeut:innenliste

Versuchen Sie zunächst selbst kassenzugelassene Therapeut:innen zu kontaktieren, um einen Therapieplatz zu finden. Wir helfen Ihnen dabei, schreiben Sie uns einfach eine kurze Mail.

Zusätzlich können Sie auf den Homepages der kassenärztlichen Vereinigungen der jeweiligen Bundesländer kassenzugelassene Therapeut:innen in Ihrer Nähe finden: Berlin, Sachsen, Schleswig Holstein, Hessen oder bundesweit unter dem Patientenservice 116117 der kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Für die Beantragung der Kostenerstattung in unserer Praxis ist es notwendig, dass Sie von mehreren kassenzugelassenen Therapeut:innen die Rückmeldung erhalten, dass diese keinen freien Therapieplatz innerhalb der nächsten drei Monate haben oder diese telefonisch während der angegebenen Sprechzeiten nicht erreichen können. Fragen Sie hierbei explizit nach einem freien Therapieplatz. Ein Termin zur Sprechstunde, ein Erstgespräch oder eine Beratung gilt nicht als freier Therapieplatz.

Notieren Sie Kontaktdatum, Name und Adresse der jeweiligen Therapeut:innen auf einer Therapeut:innenliste. Gerne können Sie dafür unseren Vordruck verwenden, den Sie hier downloaden können.

Sollten Sie dabei eine:n Therapeut:in finden, der:die Ihnen eine dauerhafte Behandlung anbieten kann, sollten Sie diese Möglichkeit wahrnehmen. Parallel zu Ihrer Suche nach kassenzugelassenen Therapeut:innen können Sie bereits die folgenden Schritte durchführen:

Senden Sie uns das Formular „Individuelle Patienteninformation zur ambulanten Psychotherapeutischen Sprechstunde – PTV 11“ und die ausgefüllte Therapeut:innenliste mit dem Vermerk zu den probatorischen Sitzungen per E-Mail an info@360grad-psychotherapie.de oder postalisch an folgende Adresse zu:

360° Psychotherapie   Rhinstraße 86    12681 Berlin

Sobald wir die Unterlagen erhalten haben, geben wir Ihnen umgehend eine Rückmeldung, wie die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden kann.