Ablauf & KostenMagdeburg
Jeder Mensch ist einzigartig.
Wählen Sie eine Abrechnungsart:
Sie zahlen die Therapiekosten selbst
Wenn Sie die Kosten Ihrer Therapie in unserer Praxis privat tragen möchten, müssen Sie lediglich einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren und können dann sofort mit den ersten Therapiesitzungen beginnen.
Für jede durchgeführte 50-minütige psychotherapeutische Sitzung berechnen wir Ihnen 153 Euro (3,5facher Satz gemäß Gebührenordnung für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen). Zusätzlich zu den Sitzungskosten können noch weitere Kosten anfallen. Eine Übersicht über alle möglichen Kosten können Sie hier einsehen: Kostentabelle
Private Krankenkasse und Beihilfe
Als Versicherte:r einer Privaten Krankenkasse können Sie direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren. Wie bei allen ärztlichen und therapeutischen Leistungen, die Sie als Privatpatient:in in Anspruch nehmen, stellen wir Ihnen die von uns erbrachten Leistungen gemäß Gebührenordnung für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen (GOÄ/GOP) privat in Rechnung.
Für jede durchgeführte 50-minütige psychotherapeutische Sitzung berechnen wir Ihnen 153 Euro (3,5facher Satz gemäß GOÄ/GOP).
Ggf. übernimmt Ihre Private Krankenversicherung die Kosten nicht in voller Höhe. In der Regel werden die Kosten von 100,55 Euro (2,3 facher Satz gemäß GOÄ/GOP) übernommen. Übernimmt Ihre Private Krankenversicherung die Kosten nicht bzw. nicht in voller Höhe, verpflichten Sie sich, die Kosten bzw. Mehrkosten der Behandlung privat zu tragen.
Zusätzlich zu den Sitzungskosten können noch weitere Kosten anfallen, die Sie hier einsehen können: Kostentabelle
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Privaten Krankenversicherung, inwieweit die Kosten übernommen werden und ob für die Kostenübernahme zusätzliche Dokumente eingereicht werden müssen.
Betriebskrankenkassen
Mit der Bahn BKK können wir die von Ihnen durchgeführten Therapiesitzungen direkt abrechnen.
Andere gesetzliche Krankenkassen
Wir sind eine Privatpraxis – es ist uns leider nicht möglich, die Behandlung über Ihre Gesundheitskarte und die gesetzliche Krankenkasse abzurechnen.
Kostenerstattung
In unserer Praxis ist es leider nicht möglich, die Behandlung über das Kostenerstattungsverfahren abzurechnen.
Bundeswehr, Bundespolizei & Landespolizei, Berufsfeuerwehr
In unserer Praxis in Magdeburg ist es leider nicht möglich, die Behandlung über die Heilfürsorge der Bundeswehr oder Bundespolizei, der Landespolizei oder Berufsfeuerwehr Sachsen-Anhalt abzurechnen.
Psychische Belastungen nach einem Arbeitsunfall
In unserer Praxis in Magdeburg ist es leider nicht möglich, die Behandlung über Unfallversicherungsträger abzurechnen.