Ablauf & KostenChemnitz

Jeder Mensch ist einzigartig.

Wählen Sie eine Abrechnungsart:


Sie zahlen die Therapiekosten selbst

Wenn Sie die Kosten Ihrer Therapie in unserer Praxis privat tragen möchten, müssen Sie lediglich einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren und können dann sofort mit den ersten Therapie­sitzungen beginnen.

Für jede durchgeführte 50-minütige psychotherapeutische Sitzung berechnen wir Ihnen 153 Euro (3,5facher Satz gemäß Gebührenordnung für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen). Zusätzlich zu den Sitzungskosten können noch weitere Kosten anfallen. Eine Übersicht über alle möglichen Kosten können Sie hier einsehen: Kostentabelle

Termin

Private Krankenkasse und Beihilfe

Als Versicherte:r einer Privaten Krankenkasse können Sie direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren. Wie bei allen ärztlichen und therapeutischen Leistungen, die Sie als Privatpatient:in in Anspruch nehmen, stellen wir Ihnen die von uns erbrachten Leistungen gemäß Gebührenordnung für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen (GOÄ/GOP) privat in Rechnung.

Für jede durchgeführte 50-minütige psychotherapeutische Sitzung berechnen wir Ihnen 153 Euro (3,5facher Satz gemäß GOÄ/GOP). 

Zusätzlich zu den Sitzungskosten können noch weitere Kosten anfallen, die Sie hier einsehen können: Kostentabelle

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Privaten Krankenversicherung, inwieweit die Kosten übernommen werden und ob für die Kosten­übernahme zusätzliche Dokumente eingereicht werden müssen.

Termin

Betriebskrankenkassen

Mit der Bahn BKK können wir die von Ihnen durchgeführten Therapie­sitzungen direkt abrechnen.

Details

Andere gesetzliche Krankenkassen

Wir sind eine Privatpraxis – es ist uns leider nicht möglich, die Behandlung direkt über Ihre Gesundheitskarte und die gesetzliche Krankenkasse abzurechnen.

Sie können als gesetzlich versicherte:r Patient:in jedoch gern die Kostenübernahme der Therapie bei uns via Kostenerstattungsverfahren beantragen.

Kostenerstattung

In unserer Praxis in Chemnitz ist es uns möglich, die Behandlung über das Kostenerstattungsverfahren abzurechnen.

Details finden Sie hier >

Bundeswehr, Bundespolizei & Landespolizei, Berufsfeuerwehr

An unserem Standort in Chemnitz ist es uns möglich, über die Heilfürsorge der Bundeswehr oder Bundespolizei, der Berufsfeuerwehr und Landespolizei Sachsen abzurechnen.

Bundeswehr

Als Versicherte:r über die Heilfürsorge der Bundeswehr können Sie direkt und unkompliziert einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. Für die Abrechnung mit der Heilfürsorge brauchen wir von Ihnen lediglich eine Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/2218), die von Ihrer:m Truppenärzt:in ausgestellt wird.

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Bundespolizei

Mit der Heilfürsorge der Bundespolizei können wir die von Ihnen durchgeführten Therapiesitzungen direkt abrechnen. Wenn Sie über die Heilfürsorge der Bundespolizei versichert sind, können Sie direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren und Sie können direkt mit den ersten Therapiesitzungen beginnen. Für die Abrechnung der ersten 4 Sitzungen benötigen wir von Ihnen keine Unterlagen. Für die darauf folgende Beantragung der Therapie benötigen wir einen Konsiliarbericht, der von der Ärztin oder dem Arzt Ihres Vertrauens ausgefüllt und unterschrieben wird. Sie können den Vordruck hier downloaden oder sich im Erstgespräch von uns aushändigen lassen.

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Landespolizei Sachsen

Mit der Heilfürsorge der Landespolizei Sachsen können wir die von Ihnen durchgeführten Therapiesitzungen direkt abrechnen. Wenn Sie über die Heilfürsorge der Polizei Sachsen versichert sind, können Sie direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren und Sie können sofort mit den ersten Therapiesitzungen beginnen. Für die Abrechnung der ersten Sitzungen benötigen wir von Ihnen keine Unterlagen. Für die darauf folgende Beantragung der Therapie benötigen wir einen Konsiliarbericht, der von der Ärztin oder dem Arzt Ihres Vertrauens ausgefüllt und unterschrieben wird. Sie können den Vordruck hier downloaden oder sich im Erstgespräch von uns aushändigen lassen.

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Berufsfeuerwehr Sachsen

Mit der Heilfürsorge der Berufsfeuerwehr Sachsen können wir die von Ihnen durchgeführten Therapiesitzungen direkt abrechnen. Wenn Sie über die Heilfürsorge der Berufsfeuerwehr versichert sind, können Sie direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren und Sie können sofort mit den ersten Therapiesitzungen beginnen. Für die Abrechnung der ersten Sitzungen benötigen wir von Ihnen keine Unterlagen. Für die darauf folgende Beantragung der Therapie benötigen wir einen Konsiliarbericht, der von der Ärztin oder dem Arzt Ihres Vertrauens ausgefüllt und unterschrieben wird. Sie können den Vordruck hier downloaden oder sich im Erstgespräch von uns aushändigen lassen.

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Psychische Belastungen nach einem Arbeitsunfall

In unserer Praxis in Chemnitz ist es leider nicht möglich, die Behandlung über Unfallversicherungsträger abzurechnen.