Ablauf & KostenLübeck
Jeder Mensch ist einzigartig.
Wählen Sie eine Abrechnungsart:
Sie zahlen die Therapiekosten selbst
Wenn Sie die Kosten Ihrer Therapie in unserer Praxis privat tragen möchten, müssen Sie lediglich einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren und können dann sofort mit den ersten Therapiesitzungen beginnen.
Für jede durchgeführte 50minütige psychotherapeutische Sitzung berechnen wir Ihnen 135,53 € (3,1facher Steigerungsfaktor gemäß Gebührenordnung für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen) zuzüglich jeweils 33,52 € (2,3facher Steigerungsfaktor gem. GOÄ) für den aktuellen psychopathologischen Befund (801a). Der Gesamtbetrag pro Sitzung beläuft sich somit auf 169,05 €.
Aktueller psychischer Befund
In jeder Sitzung wird ein aktueller psychischer Befund erhoben. Dafür wird die Ziffer 801a (2,3facher Steigerungsfaktor gem. GOÄ) mit 33,52 € abgerechnet.
Testungen
Psychometrische Testungen werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten der Therapie durchgeführt. Wir verwenden Fragebögen und Interviews, um Diagnosen zu sichern, Informationen über Ressourcen und Persönlichkeitseigenschaften für die Therapie-planung zu erheben, für die Objektivierung und Quantifizierung von Symptomen und um anhand eines Vergleichs der Werte prä und post den Verlauf und Erfolg der Behandlung darzustellen.
Abrechnung nach 855a (1,8facher Steigerungsfaktor gem. GOÄ) mit 75,75 € je Testbatterie
Durchführung, Auswertung und Besprechung einer psychologischen Testbatterie zum umfassenden Assessment (mind. 3 Testverfahren, z.B. ISR, ADP-IV, FIG-50, WEMWBS). Die Berechnung erfolgt nach der Besprechung der Ergebnisse aller 3 Tests mit der Therapeut:in.
Die biografische Anamnese
beinhaltet eine Reihe von Leistungen, welche von Ihrer Therapeut:in auf Basis Ihrer Angaben aus den Therapiesitzungen und in Fragebögen außerhalb der gemeinsamen Sitzungen erbracht werden. Um eine professionelle und leitliniengerechte Behandlung gewährleisten zu können, fließen therapeutenseitig differenzialdiagnostische Abwägungen, ggf. die Auswahl und Vorbereitung weiterer diagnostischer Verfahren sowie die Erstellung eines verhaltenstherapeutischen Störungsmodells mit prädisponierenden, auslösenden und aufrechterhaltenden Faktoren ein. Aus der Zusammenschau ergeben sich die störungsspezifische Behandlungsplanung und individuell notwendige Anpassungen des therapeutischen Vorgehens.
Abrechnung nach 860 (2,3facher Steigerungsfaktor gem. GOÄ) mit einmalig 123,34 €
Erhebung einer biographischen Anamnese unter neurosenpsychologischen Gesichtspunkten mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung und Indikationsstellung. Die Berechnung erfolgt mit dem Ende der Probatorik.
Zusätzlich zu den Sitzungskosten können noch weitere Kosten anfallen. Eine Übersicht über alle möglichen Kosten können Sie hier einsehen: Kostentabelle
Private Krankenkasse und Beihilfe
Als Versicherte:r einer privaten Krankenkasse können Sie direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren. Wie bei allen ärztlichen und therapeutischen Leistungen, die Sie als Privatpatient:in in Anspruch nehmen, stellen wir Ihnen die von uns erbrachten Leistungen gemäß Gebührenordnung für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen (GOÄ/GOP) privat in Rechnung.
Zusätzlich zu den Sitzungskosten können noch weitere Kosten anfallen, die Sie hier einsehen können: Kostentabelle
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Krankenversicherung, inwieweit die Kosten übernommen werden und ob für die Kostenübernahme zusätzliche Dokumente eingereicht werden müssen.
Ggf. übernimmt Ihre private Krankenversicherung die Kosten in den ersten fünf Sitzungen nicht in voller Höhe. In der Regel werden die Kosten von der Ziffer 801a vollständig (außer bei den Beihilfen Hamburg und Schleswig-Holstein) und von der Ziffer 870 anteilig in Höhe von 100,56 Euro (2,3facher Satz gemäß GOÄ) übernommen. Die Kosten für die darauffolgenden 24 Sitzungen sollten, außer bei den Beihilfen Hamburg und Schleswig-Holstein, in den meisten Tarifen vollständig von der privaten Krankenversicherung und der Beihilfe übernommen werden. Übernimmt Ihre private Krankenversicherung die Kosten nicht bzw. nicht in voller Höhe, verpflichten Sie sich, die Kosten bzw. Mehrkosten der Behandlung privat zu tragen.
Probatorik
・5 Sitzungen
・Abrechnung über GOÄ 870 3,1 (135,53 € pro 50min. Sitzung)
・werden evtl. nur teilweise (2,3 100,55 €) von PKV/Beihilfe getragen, bitte halten Sie Rücksprache mit Ihrer Versicherung.
Kurzzeittherapie
・24 Sitzungen
・Abrechnung über GOÄ 812a (134,06 € pro 50min. Sitzung)
・werden komplett von PKV/Beihilfe getragen
Langzeittherapie
・ab der 25. Sitzung
・Abrechnung über GOÄ 870 3,1 (135,53 € pro 50min. Sitzung)
・werden evtl. nur teilweise (2,3 100,55 €) von PKV/Beihilfe getragen, bitte halten Sie Rücksprache mit Ihrer Versicherung.
Betriebskrankenkassen
Mit der Bahn BKK können wir die von Ihnen durchgeführten Therapiesitzungen direkt abrechnen.
Andere gesetzliche Krankenkassen
Wir sind eine Privatpraxis – es ist uns leider nicht möglich, die Behandlung direkt über Ihre Gesundheitskarte und die gesetzliche Krankenkasse abzurechnen.
Kostenerstattung
In unserer Praxis in Lübeck ist es uns leider nicht möglich, die Behandlung über das Kostenerstattungsverfahren abzurechnen.
Bundeswehr, Bundespolizei & Landespolizei, Berufsfeuerwehr
An unserem Standort in Lübeck ist es uns möglich, über die Heilfürsorge der Bundeswehr oder Bundespolizei, der Berufsfeuerwehr und Landespolizei Schleswig-Holstein abzurechnen.
Bundeswehr
Als Versicherte:r über die Heilfürsorge der Bundeswehr können Sie direkt und unkompliziert einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. Für die Abrechnung mit der Heilfürsorge brauchen wir von Ihnen lediglich eine Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/2218), die von Ihrer:m Truppenärzt:in ausgestellt wird.
Bundespolizei
Mit der Heilfürsorge der Bundespolizei können wir die von Ihnen durchgeführten Therapiesitzungen direkt abrechnen. Wenn Sie über die Heilfürsorge der Bundespolizei versichert sind, können Sie direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren und Sie können direkt mit den ersten Therapiesitzungen beginnen. Für die Abrechnung der ersten 4 Sitzungen benötigen wir von Ihnen keine Unterlagen. Für die darauf folgende Beantragung der Therapie benötigen wir einen Konsiliarbericht, der von der Ärztin oder dem Arzt Ihres Vertrauens ausgefüllt und unterschrieben wird. Sie können den Vordruck hier downloaden oder sich im Erstgespräch von uns aushändigen lassen.
Landespolizei Schleswig-Holstein
Mit der Heilfürsorge der Landespolizei Schleswig-Holstein können wir die von Ihnen durchgeführten Therapiesitzungen direkt abrechnen. Wenn Sie über die Heilfürsorge der Polizei Schleswig-Holstein versichert sind, können Sie direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren und Sie können sofort mit den ersten Therapiesitzungen beginnen. Für die Abrechnung der ersten Sitzungen benötigen wir von Ihnen keine Unterlagen. Für die darauf folgende Beantragung der Therapie benötigen wir einen Konsiliarbericht, der von der Ärztin oder dem Arzt Ihres Vertrauens ausgefüllt und unterschrieben wird. Sie können den Vordruck hier downloaden oder sich im Erstgespräch von uns aushändigen lassen.
Berufsfeuerwehr Schleswig-Holstein
Mit der Heilfürsorge der Berufsfeuerwehr Schleswig-Holstein können wir die von Ihnen durchgeführten Therapiesitzungen direkt abrechnen. Wenn Sie über die Heilfürsorge der Berufsfeuerwehr versichert sind, können Sie direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren und Sie können sofort mit den ersten Therapiesitzungen beginnen. Für die Abrechnung der ersten Sitzungen benötigen wir von Ihnen keine Unterlagen. Für die darauf folgende Beantragung der Therapie benötigen wir einen Konsiliarbericht, der von der Ärztin oder dem Arzt Ihres Vertrauens ausgefüllt und unterschrieben wird. Sie können den Vordruck hier downloaden oder sich im Erstgespräch von uns aushändigen lassen.
Psychische Belastungen nach einem Arbeitsunfall
In unserer Praxis in Lübeck ist es leider nicht möglich, die Behandlung über Unfallversicherungsträger abzurechnen.